Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ProSafety Bingen
Inhaber: Marcel Baldenbach
Schloßbergstraße 55
55411 Bingen am Rhein
Telefon: 0160 1707787
E-Mail: info@prosafety-bingen.de
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von ProSafety Bingen. Der Vertrag kommt durch telefonische, schriftliche oder elektronische Beauftragung und Annahme des Auftrags durch uns zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt wurden. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Beginn der Dienstleistung
Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Ausführung unmittelbar nach Auftragserteilung beginnen. Sobald ein Mitarbeiter disponiert wurde oder sich auf den Weg zum Einsatzort begibt, können Aufwendungen für Einsatzplanung, Personal und Anfahrt entstehen.
3. Legitimation des Auftraggebers
Vor einer Türöffnung muss der Auftraggeber seine Berechtigung durch einen gültigen Lichtbildausweis oder einen vergleichbaren Nachweis belegen. Ist der Nachweis erst nach der Öffnung möglich, muss er unmittelbar danach erbracht werden. Bei begründeten Zweifeln können wir die Leistung ablehnen oder die Polizei zur Klärung hinzuziehen.
4. Preise und Zusatzkosten
Es gelten die bei Auftragserteilung genannten oder auf unserer Website veröffentlichten Preise für die jeweilige Standardsituation. Zusätzliche Kosten können insbesondere für Anfahrt, Material, Zuschläge, Spezialwerkzeug oder einen erhöhten Arbeitsaufwand entstehen. Bei Sicherheitsschlössern, besonders gesicherten Schließsystemen oder erschwerten Bedingungen durch vorherige eigene Öffnungsversuche kann ab der 31. Arbeitsminute je angefangene 30 Minuten ein zusätzlicher Arbeitsaufwand von 55,00 € berechnet werden. Alle bei Arbeitsbeginn erkennbaren Kosten werden vor Ausführung erläutert. Werden während der Arbeiten zuvor nicht erkennbare Umstände festgestellt, erfolgt vor zusätzlichen kostenpflichtigen Arbeiten eine Abstimmung mit dem Auftraggeber.
5. Zahlung und Fälligkeit
Der Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten fällig. Die verfügbaren Zahlungsarten werden vor Ort mitgeteilt. Eine Zahlung auf Rechnung oder mit Zahlungsziel bedarf einer vorherigen Vereinbarung.
6. Stornierung, Rücktritt und Widerruf
Eine Stornierung ist grundsätzlich möglich. Wurde bereits ein Mitarbeiter disponiert, die Anfahrt begonnen oder wurden andere Aufwendungen erbracht, können die bis dahin tatsächlich entstandenen und angemessenen Kosten berechnet werden. Bereits vollständig oder teilweise erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Widerrufsregelungen. Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, kann bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung anfallen. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
7. Missbrauch und Falschangaben
Missbräuchliche Beauftragungen, vorsätzlich falsche Angaben oder Täuschungen über die Berechtigung zur Türöffnung können zur Anzeige gebracht und zivilrechtlich verfolgt werden. In begründeten Verdachtsfällen arbeiten wir mit den zuständigen Behörden zusammen.
8. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt die Haftung unbeschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.
Auf bereits vorhandene Schäden, Verschleiß, veraltete Bauteile oder besondere Risiken der Tür- und Schließanlage weisen wir nach Möglichkeit vor Beginn hin.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist – soweit zulässig – Bingen am Rhein Gerichtsstand.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 28.07.2026. Diese Vorlage ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Vor dauerhafter geschäftlicher Nutzung wird eine rechtliche Prüfung empfohlen.
