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Informationen zur Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz

Erfahren Sie, was die Rauchwarnmelderpflicht bedeutet, welche gesetzlichen Vorgaben gelten und worauf Eigentümer und Mieter achten müssen.

Gesetzliche Grundlage

Die Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz basiert auf der Landesbauordnung (LBauO) § 44 Abs. 8. Seit dem 12. Juli 2012 müssen alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein – auch Bestandswohnungen. In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen, ist ein funktionierender Rauchmelder Pflicht.

Verantwortlichkeiten

Wartung und Austausch

Damit Rauchmelder im Ernstfall zuverlässig funktionieren, ist eine regelmäßige Überprüfung vorgeschrieben:

Normen & Qualität

Rauchwarnmelder müssen den Normen DIN EN 14604 und DIN 14676 entsprechen. Achten Sie auf das CE-Zeichen sowie auf Prüfsiegel wie VdS oder KRIWAN.

Warum sich die Rauchmelderpflicht lohnt

100 % auf der sicheren Seite

Um vollständig auf der sicheren Seite zu sein, sollten alle Rauchwarnmelder fachgerecht geprüft und sorgfältig dokumentiert werden. Nur so ist die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsnormen gewährleistet.

Gerne übernehmen wir das für Sie – von der regelmäßigen Wartung und Funktionsprüfung bis zur rechtssicheren Dokumentation gemäß DIN 14676. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung – wir kümmern uns um alles.

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